Gesetzestexte - Skandinavien
Dänemark
Antifoulingfarben mit den Bioziden Diuron und Irgarol sind für Schiffe unter 25 m Länge verboten.
Biozidhaltige Antifoulingfarben auf Sportbooten, die überwiegend im Süßwasser gefahren werden, sind verboten.
Biozidhaltige Antifoulingfarben auf Sportbooten unter 200 kg Gewicht sind verboten.
Schweden
Biozidhaltige Antifoulingfarben auf Schiffen jeder Art, die im Süßwasser fahren, sind verboten.
Biozidhaltige Antifoulingfarben sind ab 2001 an der Ostküste für Sportboote verboten.
An der Westküste sind biozidhaltige Antifoulings erlaubt.
Für alle EU-Mitgliedstaaten gilt im vorrangigen Sinne die EU-Biozidrichtlinie für Antifoulings.
