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DeutschTechnisches Merkblatt

CHARAKTERISTIK

ANTIFOULING STRIPPER ist ein sehr wirkungsvoller Antifouling-Entferner. Innerhalb kürzester Zeit werden die Antifoulingschichten so stark angelöst, dass diese leicht mit einem Spachtel abgezogen werden können. Das Material ist gelartig eingestellt, sodass es auch an senkrechten Flächen lange einwirken kann ohne abzulaufen. ANTIFOULING STRIPPER greift weder das Gelcoat noch 2-komponentige Primer im Untergrund an. 

EINSATZGEBIET  

ANTIFOULING STRIPPER entfernt alle Arten von Antifoulinganstrichen auf GFK-, Holz-, Stahl- und Aluminiumuntergründen.

PRODUKTANGABEN

  • Verpackung: 2,5 L Gebinde
  • Verbrauch: ca. 200-600 ml/m² je nach Schichtstärke des Altanstriches
  • Farbton: transparent Dichte: 1,00 g/ cm³

VERARBEITUNG  

ANTIFOULING STRIPPER in gleichmäßiger Schichtdicke mit einem Breitpinsel auf den zu bearbeitenden Untergrund auftragen. Nach einer Einwirkzeit von ca. 60 Minuten, maximal 2 Stunden die gelösten Schichten mit einem Spachtel abziehen. Diesen Vorgang solange wiederholen, bis alle Farbschichten entfernt sind. Die Farbreste auffangen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Angrenzende Flächen unbedingt vor Verschmutzungen oder Einwirkungen schützen. Zur Sicherheit Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Im Anschluss die Oberfläche gründlich mit Frischwasser reinigen, damit alle Abbeizerrückstände entfernt werden. Bevor ein Neuaufbau begonnen wird, muss die Oberfläche vollständig getrocknet sein. Die Verarbeitungs- und Objekttemperatur sollte zwischen +5°- max. +25°C betragen.  

VORSICHTSMAßNAHMEN

Hinweise zum Umgang mit den Produkten und zur Entsorgung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sicherheitsdatenblatt und den entsprechenden Merkblättern der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie.  Die vorstehenden Angaben, insbesondere die Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründen und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgsversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das jeweils neueste Technische Merkblatt, das von uns angefordert werden sollte.

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